Sonderprogramm Kulturelle Teilhabe

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Baden-Württemberg hat dem Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende für das Jahr 2020 einmalig und zweckgebunden Fördermittel in Höhe von 100.000,- Euro für ein Sonderprogramm der kulturellen Teilhabe zur Verfügung gestellt.

Das Sonderprogramm orientiert sich im Wesentlichen an der Projektförderung Kulturelle Bildung des Landesverbandes, die inhaltlich eine aktive Teilhabe der Programmteilnehmer sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung der Projekte nahelegt. Dies wird bei diesem Sonderprogramm jedoch zur Bedingung. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit wenig oder keinem Zugang zu Kunst und Kultur, die Beschäftigung mit der Darstellenden Kunst zu ermöglichen und damit kulturelle Teilhabe für diese Menschen zu ermöglichen.

Das Sonderprogramm konzentriert sich zudem auf die Entwicklung von Projekten gemeinsam mit den Projektteilnehmern aus und mit deren spezifischen Perspektiven, ohne anschließende Proben- und Aufführungsphase. Das gibt allen Projektteilnehmenden die Möglichkeit, ohne zeitlichen Druck und mit dem notwendigen Raum für Kreativität ein fundiertes Konzept entstehen zu lassen. Die gemeinsame Projektentwicklung muss bis Ende April 2021 abgeschlossen sein. Die entsprechenden Nachweise der Verwendung der Fördermittel muss dem Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende bis spätestens dem 14. Mai 2021 vorliegen.

Zum Abschluss dieses Sonderprogramms wird es spätestens im Mai ein Treffen geben, um die jeweiligen Dokumentationen zu präsentieren und sich unter den Aspekten des Wissenstransfers und der Nachhaltigkeit über die jeweiligen Erfahrungen der gemeinsamen Projektentwicklungsphasen auszutauschen. Die Teilnahme an diesem Treffen ist verbindlich.

Für das Sonderprogramm Kulturelle Teilhabe können keine Anträge eingereicht werden.

Online-Antragstellung Kulturelle Teilhabe

Die vom Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. bewilligten Mittel, unterliegen den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Landes.

Bei Fragen zur Antragsstellung, können Sie gerne in der Geschäftsstelle melden.

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